'Black Block': Februar 2025. Der Monat der Gerichtsverfahren
23.02.2025 (update)
Anfang Februar wurde der 'Fall Lina E.' erneut vor Gericht erörtert. Und zwar in einer Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dabei ging es um das Urteil vom 31. Mai 2023 vor dem Dresdener Oberlandesgericht. Lina E. wurde damals - nach 98 Verhandlungstagen - zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sowohl sie, als auch die anklagende Bundesanwaltschaft, gingen wegen der Höhe der ausgesprochenen Strafe in Revision. Der einen war es zu hoch, den anderen zu niedrig. Lina E. wurde damals zusammen mit drei weiteren Personen verurteilt, weil sie vermeintliche und reale Rechtsextremisten - im Zeitraum von Oktober 2018 bis zum Februar 2020 - in Wurzen, Eisenach und Leipzig angegriffen haben sollen. Diese wurden bei den Überfällen teils schwer verletzt. Der dritte Strafsenat des BGH will sein Revisionsurteil am 19. März 2025 bekannt geben. Ein paar Informationen darüber, was im Revisionsverfahren von wem erörtert wurde, gibt es in einem 20-minütigen Audiofile von 'Radio Dreyeckland'.
Lina E. wird am 31.05.2023 nach zweieinhalb Jahren aus der Haft - vorläufig - entlassen. Links und rechts neben ihr zwei weitere zu Haft Verurteilte aus dem Prozeß. - Screenshot: interpool.tv. All Rights Reserved.
Wer erinnert sich noch an das Video vom 'Mönch von Lützerath'? Als er sich - auf einem schlammigen Acker - vor einer Einsatzhundertschaft aus Sachsen-Anhalt inszenierte. Nun, zwei Jahre später, stand er in NRW vor Gericht. Am 05. Februar wurde er vor dem Landgericht Mönchengladbach wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten bezahlen.
Loic S. - so heisst der 'Mönch von Lützerath' mit bürgerlichen Namen - stand vor fünf Jahren schon einmal vor Gericht. Im ersten - und bisher einzigen - Elbchausseeverfahren musste er sich für seine Teilnahme an einer Demonstration des 'Schwarzen Blockes' am 07. Juli 2017 am Rande des G-20-Treffens verantworten. Damals war es zu teils erheblichen Sachschäden auf der Hamburger Elbchaussee gekommen.
Weitere Verfahren gegen Mitglieder der militanten autonomen Szene starteten im Verlauf des Monats. Am 19. Februar wurde - vor dem Münchener Oberlandesgericht - das Gerichtsverfahren gegen Hanna S. eröffnet. Und Freitag startete in Budapest der Prozeß gegen Maja T. Beiden wird die Beteiligung an gewaltsamen Überfällen auf vermeintliche und reale Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest am Rand des "Tages der Ehre" vorgeworfen. Auch da gab es erhebliche Verletzungen. Öffentlich geworden sind hier insbesondere zwei Videos von Überwachungskameras, die zeigen, wie acht Personen einen mit einer Tarnhose bekleidete Mann von hinten an einem Bankautomaten angreifen und massiv auf ihn einschlagen. Unter anderem mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf.
Anfang Februar wurde der 'Fall Lina E.' erneut vor Gericht erörtert. Und zwar in einer Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dabei ging es um das Urteil vom 31. Mai 2023 vor dem Dresdener Oberlandesgericht. Lina E. wurde damals - nach 98 Verhandlungstagen - zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sowohl sie, als auch die anklagende Bundesanwaltschaft, gingen wegen der Höhe der ausgesprochenen Strafe in Revision. Der einen war es zu hoch, den anderen zu niedrig. Lina E. wurde damals zusammen mit drei weiteren Personen verurteilt, weil sie vermeintliche und reale Rechtsextremisten - im Zeitraum von Oktober 2018 bis zum Februar 2020 - in Wurzen, Eisenach und Leipzig angegriffen haben sollen. Diese wurden bei den Überfällen teils schwer verletzt. Der dritte Strafsenat des BGH will sein Revisionsurteil am 19. März 2025 bekannt geben. Ein paar Informationen darüber, was im Revisionsverfahren von wem erörtert wurde, gibt es in einem 20-minütigen Audiofile von 'Radio Dreyeckland'.

Wer erinnert sich noch an das Video vom 'Mönch von Lützerath'? Als er sich - auf einem schlammigen Acker - vor einer Einsatzhundertschaft aus Sachsen-Anhalt inszenierte. Nun, zwei Jahre später, stand er in NRW vor Gericht. Am 05. Februar wurde er vor dem Landgericht Mönchengladbach wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten bezahlen.
Loic S. - so heisst der 'Mönch von Lützerath' mit bürgerlichen Namen - stand vor fünf Jahren schon einmal vor Gericht. Im ersten - und bisher einzigen - Elbchausseeverfahren musste er sich für seine Teilnahme an einer Demonstration des 'Schwarzen Blockes' am 07. Juli 2017 am Rande des G-20-Treffens verantworten. Damals war es zu teils erheblichen Sachschäden auf der Hamburger Elbchaussee gekommen.
Weitere Verfahren gegen Mitglieder der militanten autonomen Szene starteten im Verlauf des Monats. Am 19. Februar wurde - vor dem Münchener Oberlandesgericht - das Gerichtsverfahren gegen Hanna S. eröffnet. Und Freitag startete in Budapest der Prozeß gegen Maja T. Beiden wird die Beteiligung an gewaltsamen Überfällen auf vermeintliche und reale Rechtsextremisten im Februar 2023 in Budapest am Rand des "Tages der Ehre" vorgeworfen. Auch da gab es erhebliche Verletzungen. Öffentlich geworden sind hier insbesondere zwei Videos von Überwachungskameras, die zeigen, wie acht Personen einen mit einer Tarnhose bekleidete Mann von hinten an einem Bankautomaten angreifen und massiv auf ihn einschlagen. Unter anderem mit einem Teleskopschlagstock auf den Kopf.